Der Familiengartenverein Neuland besteht aus 190 Gartenparzellen in der Grösse von 1.0 bis 2.7 Are, welche an die Mitglieder unterverpachtet werden. Sie befinden sich zwischen der Zürcherstrasse und dem Zeinigerweg. Die Familiengärten dienen der Erholung, der Erhaltung der Biodiversität sowie der Produktion von gesunden Nahrungsmitteln. Wir nehmen Rücksicht auf Gartennachbarn, die Natur, Wildtiere sowie das Grundwasser.

Gesuche um Zuteilung eines Familiengartens sind schriftlich auf dem zur Verfügung gestellten Anmeldeformular der Stadt Rheinfelden an die an folgende Postadresse zu senden: Familiengartenverein Neuland, 4310 Rheinfelden. Parzellen werden nur an Personen, die in Rheinfelden ihren Wohnsitz haben, verpachtet. Ein Anrecht auf Zuteilung besteht nicht. Im Übrigen sind die Familiengartenordnung der Stadt Rheinfelden sowie die Statuten des Familiengartenvereins wirksam.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist aktuell mit einer Wartezeit von ca. 2 - 3 Jahren zu rechnen. Mit der Zuteilung eines Gartens im Pflanzland wird die neue Pächterin oder der Pächter automatisch als aktives Mitglied im Verein aufgenommen, verbunden mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Allfällige Fragen zur Anmeldung beantwortet gern der Vorstand per Telefon oder E-Mail.