Art. 1 Name und Sitz
Unter der Bezeichnung Familienverein Oberhasli besteht gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein Verein mit Sitz in Meiringen.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck und Aufgaben
Der Familienverein Oberhasli hat das Bestreben, sich für die Kinder-, Jugend- und Familienanliegen einzusetzen.
- er ermöglicht Treffpunkte für Familien, Kinder, Jugendliche und Eltern, um Kreativität und Entwicklung zu fördern;
- er fördert Elternbildung für eine kinder- und jugendgerechte Entwicklung;
- er sucht Kontakt und die Zusammenarbeit mit Behörden, Schulen, politischen Kommissionen, Vereinen und Organisationen mit familienpolitischer Zielsetzung.