Kochclub Uetendorf
Reglementergänzung gemäss Art. 2 der Statuten


1. Der Kochclub besteht aus maximal 14 Aktivmitgliedern.
2. Die Kochabende finden normalerweise jeden letzten Mittwoch des Monats statt.
3. Massgebend am Kochabend ist der Tageschef. Die Mitglieder sind verpflichtet, den
Ordern des Tageschefs Folge zu leisten. Der Tageschef hat die Verantwortung für die
Qualität des zubereiteten Menus. Er hat die Rezepte schriftlich abzugeben.
4. Kochbeginn ist jeweils um 18.15 Uhr, Kochende spätestens um 22.30 Uhr.
5. Der Tageschef ist verantwortlich für den gesamten Einkauf. Er teilt die verschiedenen
Arbeiten zu und überwacht diese.
6. Die Auslagen pro Kochabend dürfen den Betrag von CHF 40.00 pro Mitglied nicht
übersteigen.
7. Abwesenheiten müssen bis spätestens Freitagmittag vor dem Kochabend dem jeweiligen
Tageschef gemeldet werden. Unterlassungssünder werden kostenpflichtig.
8. Alle anwesenden Mitglieder sind verpflichtet, sich nach dem Essen zum Abräumen und
Abwaschen des Geschirrs zur Verfügung zu stellen, ebenfalls zur Reinigung der Küche.
Uetendorf, 27.05.2015