Aufgaben der Ortsbürgergemeinden im Kanton AG

– Wahl der Kommissionen (Ortsbürgerkommission, Forstkommission, evt. Kulturkommission)
– Zinssatz Guthaben
– Liegenschaftshandel zwischen OGB und EWG
– Gemeindeammann nicht stimmberechtigt, gibt aber Stichentscheid
– Festlegung Holzpreis für Holzschnitzel, Rebberge und Kiesabbau verwalten, usw.
– Keine Aushöhlung des Ortsbürgervermögens
– Finanzierung von Projekten (Dritt-Welt-Land, Kulturelles, Vereine usw.)
– Verfügungen des Gemeinderates im Namen der Einwohnergemeinde an die Ortsbürgergemeinde (z.B. Nutzungseinschränkungen Quellschutzzonen im Wald)